Die
Arbeit für die Volksabstimmung beginnt jetzt erst so richtig und ist
noch ein weiter Weg!
Für
die offizielle Behandlung des Volksbegehrens gelten dabei folgende
Fristenläufe:
Ende August wird das Volksbegehren vom Innenministerium dem
Nationalratspräsidium zugeleitet, das es an einen entspr. Ausschuß
verweisen wird. Die Beratungen in diesem Ausschuß inkl. einer
Expertenanhörung,
zu der auch wir Experten beiziehen können, müssen binnen
vier Monaten
nach der Zuleitung des Volksbegehrens an das Parlament abgeschlossen
sein. Diese Frist beinhaltet auch eine offizielle Berichterstattung
im Plenum des Nationalrats, das natürlich öffentlich zugängig ist.
Wir werden die WEGWARTE-Leser in unserer nächsten Ausgabe über
diese Termine im Detail informieren.
(Quelle: Wegwarte Juli 2015)
(Quelle: Wegwarte Juli 2015)
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