Montag, 3. August 2015

Zum Fahrplan im Parlament


Die Arbeit für die Volksabstimmung beginnt jetzt erst so richtig und ist noch ein weiter Weg!
Für  die offizielle Behandlung des Volksbegehrens gelten dabei folgende Fristenläufe: Ende August wird das Volksbegehren vom Innenministerium dem Nationalratspräsidium zugeleitet, das es an einen entspr. Ausschuß verweisen wird. Die Beratungen in diesem Ausschuß inkl. einer Expertenanhörung, zu der auch wir Experten beiziehen können, müssen binnen vier Monaten nach der Zuleitung des Volksbegehrens an das Parlament abgeschlossen sein. Diese Frist beinhaltet auch eine offizielle Berichterstattung im Plenum des Nationalrats, das natürlich öffentlich zugängig ist. Wir werden die WEGWARTE-Leser in unserer nächsten Ausgabe über diese Termine im Detail informieren.

(Quelle: Wegwarte Juli 2015)


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