Montag, 21. September 2015
Bericht über die erste Parlaments"sitzung" zum Volksbegehren am 16.9.
Zur aktuellen Vorgeschichte: bei der Sitzung der Bundeswahlbehörde, an der Renate Zittmayr und ich teilnehmen konnten, im großen Sitzungssaal des Innenministeriums am 22. Juli wurde das "amtliche Endergebnis des Volksbegehrens" mit 261.056 Stimmen festgestellt. Danach mußte seitens der Behörden die vierwöchige Anfechtungsfrist dieses Ergebnisses beim VfGH abgewartet werden (es wurde nicht angefochten / berechtigt dazu wären zB. u.a. die Parlamentsparteien gewesen). Am 26. August wurde das Volksbegehren dann nach Ablauf dieser Frist offiziell vom Innenministerium dem Nationalratspräsidium zugeleitet; von diesem wurde es dem wichtigsten Ausschuß des Parlaments, dem Verfassungsausschuß, zur inhaltlichen Beratung zugewiesen.
Dieser hat nun in seiner Sitzung vom 16. September im Plenarsaal des Bundesrates, bei der Renate Zittmayr, Dr. Franz-Joseph Plank und ich teilnehmen konnten, das Volksbegehren "formal in Verhandlungsbeginn" genommen, um die dafür vorgeschriebene vierwöchige Frist nach Zuleitung an den Nationalrat einzuhalten. Dabei erfolgte aber keinerlei inhaltliche Erörterung, was vorauszusehen war, sondern nur eine Vertagung auf die dann tatsächlichen, vorgesehenen zwei inhaltlichen Sitzungen zum Volksbegehren; die zweite wird dann die öffentliche Experten-Anhörung sein. Die Termine dieser beiden Sitzungen werden dem Vernehmen nach zwischen den Klubsekretären ausgehandelt und festgelegt und uns dann mitgeteilt. Sobald wir diese wissen, informieren wir Euch/Sie weiter.
Freitag, 18. September 2015
Beratungen über EU-Austritts-Volksbegehren formal aufgenommen
Aufgenommen hat der Verfassungsausschuss heute auch die Beratungen über das EU-Austritts-Volksbegehren (781 d.B.). Dessen InitiatorInnen üben scharfe Kritik an der EU und haben sich eine Volksabstimmung über einen Austritt Österreichs aus der Europäischen Union zum Ziel gesetzt. Die Abgeordneten wollen sich in zwei eigenen Sitzungen mit dem Anliegen befassen, bis spätestens 7. Februar muss der Verfassungsausschuss dem Nationalrat über das Ergebnis der Beratungen berichten. Insgesamt haben 261.056 ÖsterreicherInnen -4,12% der Wahlberechtigten - das Volksbegehren unterzeichnet.
Zum Auftakt der Beratungen waren auch Inge Rauscher als Bevollmächtigte des Volksbegehrens und ihre StellvertreterInnen Renate Zittmayr und Franz-Joseph Plank geladen. Rauscher hielt fest, sie gehe davon aus, dass zum Volksbegehren eine öffentliche Experten-Anhörung abgehalten wird. (Schluss) gs/sox
Mittwoch, 9. September 2015
Werbung für EU-Volksabstimmung machen:
Einer der neuen, sehr aktiven Wiener Mitarbeiter hat die von Johann Grünangerl aus Hallein erfundene, prima und weithin sichtbare Werbemöglichkeit am eigenen Autodach "abgekupfert" und für den Schwerpunkt, der uns noch länger "treu" bleiben wird, adaptiert - siehe Fotos.
Damit kann unser Thema auf kostengünstige und wirksame Weise weiter präsent bleiben; man braucht dazu nur den allen zugeschickten neuen Aufkleber in einem Kopierladen (oder einer Druckerei) entspr. vergrößern und am Dach - wie abgebildet (beidseitig) stehend befestigen.
Man muß ja nicht unbedingt immer damit herumfahren, aber immer wieder mal zumindest für einige Stunden, vorzugsweise in Stadtzentren, wo man von vielen gesehen wird. Die Vorrichtung kann ja leicht auf- und abgebaut werden.
Je rascher möglichst viele damit herumfahren, desto größer die Wirkung - gerade im Hinblick auf die parlamentarische Behandlung des Volksbegehrens, die ja vor kurzem begonnen hat und bis Jahresende dauern wird. Wir werden das auch in der nächsten WEGWARTE (voraussichtlich im Oktober) bewerben, aber die Aktion könnte ja möglichst "gleich" starten.... Wird sicher Nachahmer finden! U.a. könnte dann vor den entspr. Sitzungstagen im Parlament eine Art "Autocorso" rund ums Parlament, auf der Ringstraße, am Gürtel etc. stattfinden. Aber bis dahin müßten das "Dachposter" eben schon viele einsatzbereit und erprobt haben!
EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN wurde dem Nationalrat zugeleitet
Parlamentarische Behandlungsphase beginnt
Zeiselmauer (OTS) - Am 20. August 2015 wurde das überparteiliche EU-Austritts-Volksbegehren durch das Innenministerium offiziell dem Nationalratspräsidium zugeleitet und es beginnen die gesetzlich vorgeschriebenen Termine der parlamentarischen Behandlung dieses von mehr als einer Viertelmillion Österreicherinnen und Österreichern - genau 261.056 - unterstützten Anliegens: Binnen vier Monaten ab dem 20.08. müssen dazu mehrere Sitzungen auf Ausschußebene (voraussichtlich im Verfassungsausschuß) erfolgen, eine öffentliche Experten-Anhörung zum EU-Austritt, bei der auch Experten der Volksbegehrens-Initiatoren geladen werden müssen, sowie eine Generaldebatte darüber im Plenum des Nationalrats. Bei dieser haben alle Fraktionen das Recht und die Möglichkeit, eine für die Regierung verbindliche Volksabstimmung über den Austritt Österreichs aus der Europäischen Union zu beschließen.
Volksabstimmung rechtens!Der kürzlich von manchen Politikern und Medien erweckte Eindruck, daß Volksbegehren nicht mehr zu Volksabstimmungen führen könnten, ist unrichtig! Auf parlamentarischer Ebene "begraben" wurde lediglich das sogenannte "Demokratiepaket", mit dem massive Themeneinschränkungen hätten eingeführt werden sollen. Vorgesehen waren "zwei Klassen" von Volksbegehren: Solche, die zu (unverbindlichen) Volksbefragungen führen hätten können, und solche bei denen sogar das von vornherein ausgeschlossen gewesen wäre - z.B. bei allen Themen, welche EU-Recht betreffen, also bei über 80% der gesamten, für das Alltagsleben der Bürger geltenden Gesetzgebung…!Dazu die Initiatorin und Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens, Inge Rauscher: "Als Teil der Demokratie- und Bürgerrechtsbewegung Österreichs begrüßen wir ausdrücklich, daß dieses geplant gewesene (Un-)Demokratiepaket nun nicht in Kraft treten wird, da es beträchtliche Verschlechterungen (anstatt wie behauptet Verbesserungen) zur Folge gehabt hätte. Beim nunmehr weiter bestehenden Volksbegehrensgesetz gibt es zumindest keine undemokratischen Themeneinschränkungen und auch keine gesetzliche Handhabe, für die Regierung verbindliche Volksabstimmungen über Volksbegehren auszuschließen. Allerdings sind wir noch Lichtjahre von einer tatsächlich direkten Demokratie wie etwa in der Schweiz entfernt, wo ja Volksbegehren ab 100.000 Unterstützern automatisch einer verbindlichen Volksabstimmung zugeführt werden müssen. In Österreich verlangen nun 261.056 behördlich nachgewiesene Unterstützer eine solche über den Austritt aus der EU. Da diese aus allen Partei-`Lagern` - inklusive den Nichtwählern - stammen, werden auch alle Parteien daran gemessen werden, ob sie diesen unmißverständlichen `Gesetzesantrag` des Volkes ernstnehmen oder eben nicht!" "Dann müßten nämlich Österreichs Steuerzahler nicht mehr für monströse Bankenrettungspakete wie dzt. in Griechenland arbeiten und die bedrohlichen volkswirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und Tierschutz-Folgen der geheim verhandelten Freihandelsabkommen der EU mit den USA und Kanada (TTIP, CETA und TiSA) würden Österreich nicht betreffen, da nicht mehr Vertragspartner, um nur zwei von vielen Argumenten für den EU-Austritt anzuführen", so Inge Rauscher abschließend. Rückfragehinweis: Renate Zittmayr, 0664-4251935 Helmut Schramm, eu-nein@gmx.at Mitglieder im überparteilichen Personenkomitee www.volksbegehren-eu-austritt.at |
Freitag, 7. August 2015
O f f e n e r B r i e f an den Generalintendanten des Österreichischen Rundfunks (ORF), Hrn. Dr. Alexander WRABETZ,
p.A. ORF-Zentrum, 1130 Wien, Würzburgg. 30
per E-mail sowie per eingeschriebener Briefpost vom 7. August 2015
per E-mail sowie per eingeschriebener Briefpost vom 7. August 2015
Betrifft: KRASSE INFORMATIONS-UNTERDRÜCKUNG BEIM
EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN
Gesamt-Sendezeit dafür im Fernsehen: zweimal 1,2 Minuten!
Sehr geehrter Herr Generalintendant!
Viele Bürger registrierten mit Empörung die fast 100-prozentige NICHT-Information des ORF über das überparteiliche EU-Austritts-Volksbegehren und dessen öffentlicher EINTRAGUNGSWOCHE vom 24. Juni bis 1. Juli dieses Jahres. Im ORF-Fernsehen wurden in den fünfeinhalb Monaten seit der Genehmigung des Volksbegehrens durch das Innenministerium am 7. Jänner bis zur genannten Eintragungswoche insgesamt nur zweimal 1,2 Stunden ? - Nein, 1,2 MINUTEN - an "Information" zum Volksbegehren gesendet. Und dies trotz insgesamt über die Monate verteilt zwölf (!) Pressekonferenzen des Personenkomitees mit ausführlichen Informationen und fachlich fundierten Unterlagen zum EU-Austritt, zu denen der ORF nachweislich immer eingeladen, bei nur zwei davon auch mit Kamerateam anwesend war, dabei jeweils etwa eine Stunde lang aufgenommen, aber nicht einmal das gesendet hat.
Beim "Bildungsvolksbegehren" von Dr. Hannes Androsch hingegen wurden im ORF durch Monate hindurch viele Interviews und Gesprächsrunden mit den Initiatoren gesendet und darüber ausführlich informiert. Welche Gründe hat dieses krasse Informations-Ungleichgewicht bei ein- und demselben direkt-demokratischen Instrument, nämlich dem Volksbegehren? Sind Volksbegehren von Großindustriellen und Multimillionären dem öffentlich-rechtlichen Österreichischen Rundfunk, aus Zwangsgebühren österreichischer Staatsbürger finanziert, weniger wert als solche, die von eben diesen "normalen" Bürgern organisiert und getragen werden? Dies sollte ja der eigentliche Sinn von Volksbegehren sein....
Oder hängt das Totschweigen des EU-Austritts-Volksbegehrens mit dem vielen Bürgern kaum bekannten § 4 des Bundesgesetzes über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz) zusammen, der wie folgt lautet:
§ 4 Absatz 1: DerÖsterreichische Rundfunk hat durch die Gesamtheit seiner gemäß § 3 verbreiteten Programme und Angebote zu sorgen für:
Abs. 4: die Förderung des Verständnisses für die europäische Integration.
Diese Gesetzespassage steht in eindeutigem Widerspruch zu den gesetzlich festgelegten Gesamt-Aufgaben des ORF, wie u.a. aus folgenden Passagen ersichtlich:
§ 1 (3) Der ORF hat bei der Erfüllung seines Auftrags .... die Sicherung der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, der Berücksichtigung der Meinungsvielfalt und der Ausgewogenheit der Programme .... zu gewährleisten.
Im öffentlich-rechtlichen Kernauftrag § 4 heißt es in Absatz 2: ".... hat der ORF ein differenziertes Gesamtprogramm von Information, Kultur, Unterhaltung und Sport für alle anzubieten. Das Angebot hat sich an der Vielfalt der Interessen aller Hörer und Seher zu orientieren und sie ausgewogen zu berücksichtigen. Die Anteile am Gesamtprogramm haben in einem angemessenen Verhältnis zueinander zu stehen.
Bei den zu beachtenden Programmgrundsätzen (§ 10) heißt es in Absatz 5: Die Information hat umfassend, unabhängig, unparteilich und objektiv zu sein. ..... Und in Absatz 6: Die Vielfalt der im öffentlichen Leben vertretenen Meinungen ist angemessen zu berücksichtigen. ....
Daß es sich beim EU-Austritts-Volksbegehren um eine im öffentlichen Leben vertretene Meinung handelt, wurde schon durch die am 17.12.2014 erfolgte Einreichung der gesetzlich geforderten, fast zehntausend behördlich bestätigten Unterstützungs-Erklärungen im Innenministerium ersichtlich, dann natürlich durch die am 7.1.2015 erfolgte Genehmigung des Volksbegehrens durch das Innenministerium, und erst recht durch das am 1.7.2015 vom Innenministerium bekanntgegebene Ergebnis der öffentlichen Eintragungswoche: mehr als eine Viertelmillion Unterschriften - genau 261.159 - für den Austritt der Republik Österreich aus der EU! Über alle diese Termine wurde der ORF von uns im Detail informiert.
Mit der eklatant gleichheitswidrigen Vorgangsweise in bezug auf die Information über das Androsch-Volksbegehren und die Nicht-Information über das EU-Austritts-Volksbegehren hat der ORF wesentlich dazu beigetragen, daß mindestens ein Drittel, wenn nicht die Hälfte aller Österreicher und Österreicherinnen gar nicht erfahren konnte, daß es das EU-Austritts-Volksbegehren überhaupt gab. Viele Bürger fragen sich nun, ob genau das die (undemokratische) Absicht dabei war?!
Wir sehen Ihrer Stellungnahme mit Interesse entgegen und verbleiben bis dahin
mit vorzüglicher Hochachtung
Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens,
im Namen des überpareteilichen Personenkomitees.
p.A. 3424 Zeiselmauer, Hageng. 5, Tel. 02242/70516, ihu@a1.net
www.eu-austritts-volksbegehren.at
Sehr geehrter Herr Generalintendant!
Viele Bürger registrierten mit Empörung die fast 100-prozentige NICHT-Information des ORF über das überparteiliche EU-Austritts-Volksbegehren und dessen öffentlicher EINTRAGUNGSWOCHE vom 24. Juni bis 1. Juli dieses Jahres. Im ORF-Fernsehen wurden in den fünfeinhalb Monaten seit der Genehmigung des Volksbegehrens durch das Innenministerium am 7. Jänner bis zur genannten Eintragungswoche insgesamt nur zweimal 1,2 Stunden ? - Nein, 1,2 MINUTEN - an "Information" zum Volksbegehren gesendet. Und dies trotz insgesamt über die Monate verteilt zwölf (!) Pressekonferenzen des Personenkomitees mit ausführlichen Informationen und fachlich fundierten Unterlagen zum EU-Austritt, zu denen der ORF nachweislich immer eingeladen, bei nur zwei davon auch mit Kamerateam anwesend war, dabei jeweils etwa eine Stunde lang aufgenommen, aber nicht einmal das gesendet hat.
Beim "Bildungsvolksbegehren" von Dr. Hannes Androsch hingegen wurden im ORF durch Monate hindurch viele Interviews und Gesprächsrunden mit den Initiatoren gesendet und darüber ausführlich informiert. Welche Gründe hat dieses krasse Informations-Ungleichgewicht bei ein- und demselben direkt-demokratischen Instrument, nämlich dem Volksbegehren? Sind Volksbegehren von Großindustriellen und Multimillionären dem öffentlich-rechtlichen Österreichischen Rundfunk, aus Zwangsgebühren österreichischer Staatsbürger finanziert, weniger wert als solche, die von eben diesen "normalen" Bürgern organisiert und getragen werden? Dies sollte ja der eigentliche Sinn von Volksbegehren sein....
Oder hängt das Totschweigen des EU-Austritts-Volksbegehrens mit dem vielen Bürgern kaum bekannten § 4 des Bundesgesetzes über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz) zusammen, der wie folgt lautet:
§ 4 Absatz 1: DerÖsterreichische Rundfunk hat durch die Gesamtheit seiner gemäß § 3 verbreiteten Programme und Angebote zu sorgen für:
Abs. 4: die Förderung des Verständnisses für die europäische Integration.
Diese Gesetzespassage steht in eindeutigem Widerspruch zu den gesetzlich festgelegten Gesamt-Aufgaben des ORF, wie u.a. aus folgenden Passagen ersichtlich:
§ 1 (3) Der ORF hat bei der Erfüllung seines Auftrags .... die Sicherung der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, der Berücksichtigung der Meinungsvielfalt und der Ausgewogenheit der Programme .... zu gewährleisten.
Im öffentlich-rechtlichen Kernauftrag § 4 heißt es in Absatz 2: ".... hat der ORF ein differenziertes Gesamtprogramm von Information, Kultur, Unterhaltung und Sport für alle anzubieten. Das Angebot hat sich an der Vielfalt der Interessen aller Hörer und Seher zu orientieren und sie ausgewogen zu berücksichtigen. Die Anteile am Gesamtprogramm haben in einem angemessenen Verhältnis zueinander zu stehen.
Bei den zu beachtenden Programmgrundsätzen (§ 10) heißt es in Absatz 5: Die Information hat umfassend, unabhängig, unparteilich und objektiv zu sein. ..... Und in Absatz 6: Die Vielfalt der im öffentlichen Leben vertretenen Meinungen ist angemessen zu berücksichtigen. ....
Daß es sich beim EU-Austritts-Volksbegehren um eine im öffentlichen Leben vertretene Meinung handelt, wurde schon durch die am 17.12.2014 erfolgte Einreichung der gesetzlich geforderten, fast zehntausend behördlich bestätigten Unterstützungs-Erklärungen im Innenministerium ersichtlich, dann natürlich durch die am 7.1.2015 erfolgte Genehmigung des Volksbegehrens durch das Innenministerium, und erst recht durch das am 1.7.2015 vom Innenministerium bekanntgegebene Ergebnis der öffentlichen Eintragungswoche: mehr als eine Viertelmillion Unterschriften - genau 261.159 - für den Austritt der Republik Österreich aus der EU! Über alle diese Termine wurde der ORF von uns im Detail informiert.
Mit der eklatant gleichheitswidrigen Vorgangsweise in bezug auf die Information über das Androsch-Volksbegehren und die Nicht-Information über das EU-Austritts-Volksbegehren hat der ORF wesentlich dazu beigetragen, daß mindestens ein Drittel, wenn nicht die Hälfte aller Österreicher und Österreicherinnen gar nicht erfahren konnte, daß es das EU-Austritts-Volksbegehren überhaupt gab. Viele Bürger fragen sich nun, ob genau das die (undemokratische) Absicht dabei war?!
Wir sehen Ihrer Stellungnahme mit Interesse entgegen und verbleiben bis dahin
mit vorzüglicher Hochachtung
Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens,
im Namen des überpareteilichen Personenkomitees.
p.A. 3424 Zeiselmauer, Hageng. 5, Tel. 02242/70516, ihu@a1.net
www.eu-austritts-volksbegehren.at
Mittwoch, 5. August 2015
Gründe für den Austritt Österreichs aus der Europäischen Union:
1. Die Unfreiheit und das massive Demokratiedefizit
Wir
haben im eigenen Land nichts mehr zu reden, über 80 % aller für uns
geltenden Gesetze (vor allem die wichtigen) werden von nicht gewählten
Kommissaren in "Brüssel" beschlossen, das sogenannte "EU-Parlament" hat
keine Gesetzgebungsbefugnis. In der EU gibt es keine Gewaltenteilung,
was das wichtigste Kriterium jeder Demokratie wäre.
2. Die enorme wirtschaftliche Abwärtsentwicklung
2. Die enorme wirtschaftliche Abwärtsentwicklung
Österreich
hat derzeit eine Rekordarbeitslosigkeit (die höchste seit 1945) und
eine Rekordverschuldung. Die Kaufkraft der Bevölkerung ist seit der
Einführung des Euro - in nur 13 Jahren - um fast 50 % (!) gesunken, was
einer Enteignung der Arbeitseinkommen und Spareinlagen gleichkommt. Der
jährliche EU-Mitgliedsbeitrag Österreichs beträgt dzt. netto (also
bereits nach Abzug der Rückflüsse aus "Brüssel") über eine Milliarde
Euro, die sogenannten EU-"Förderungen" sind nur ein Reklametrick, in
Wahrheit fördert Österreich seit 1995 (dem Jahr unseres Beitritts) die
EU und nicht umgekehrt. Für ESM und EFSF, die Instrumente der
sogenannten "Euro-Rettung", die de facto eine EU-weite Bankenrettung auf
Steuerzahler's Kosten darstellt, muß die Republik Österreich im Budget
48,2 Milliarden Euro kurzfristig zur Verfügung halten, die jederzeit von
anderen Mitgliedstaaten abgerufen werden können (z.B. dzt.
Griechenland). Diesen enormen Betrag hätte Österreich beim Austritt aus
der EU, der auch den Austritt aus dem Euro einschließt, sofort wieder
zur Verfügung. Die Wiedereinführung unserer eigenen, nationalen Währung,
des österreichischen Schilling, ist für viele Bürger ein starker Grund
für den Willen zum Austritt aus der EU.
3. Der Verlust der Neutralität
3. Der Verlust der Neutralität
Als
EU-Mitglied ist Österreich Teil der "Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik" der EU und kann daher keine wirkliche
Neutralitätspolitik mehr wahrnehmen. 25 der 28 Mitgliedstaaten der EU,
vor allem die großen, sind gleichzeitig Mitglied der NATO, die sich von
einem Verteidigungsbündnis zu einem Angriffsbündnis gewandelt hat -
siehe deren Beteiligung an den Kriegen gegen den Irak, Afghanistan,
Libanon, Serbien, Kosovo usw. Dzt. werden Massen an Panzern und
Kriegsmaterial aller Art durch das angeblich neutrale Österreich
transportiert für eine offensichtliche Mobilmachung gegen Rußland im
Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine. Die in der österreichischen
Bundesverfassung verankerte "immerwährende Neutralität" kann nur durch
den Austritt aus der EU wieder glaubhaft nach innen und außen hin gelebt
werden - ein wesentliches Ziel der EU-Austritts-Bewegung.
Herzliche Grüße aus OÖ Renate Zittmayr
Begründung EU-Austritts-Volksabstimmung
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
"Der Nationalrat möge den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen
Union mit Bundesverfassungsgesetz, welches einer Volksabstimmung zu unterziehen
ist, beschließen."
Union mit Bundesverfassungsgesetz, welches einer Volksabstimmung zu unterziehen
ist, beschließen."
Dienstag, 4. August 2015
Die EU-Staatsfinanzierung ist staatswidrig!
Die Staatsschulden Griechenlands
Karl Albrecht Schachtschneider
In diesen Tagen wird die Aufführung eines weiteren Aktes der Tragikomödie
Staatsschulden Griechenlands beendet. Viele weitere Akte werden folgen und das
Schauspiel wird erst ein Ende finden, wenn der Versuch, mittels der Währungsunion die
Europäische Union zu einem unitarischen Bundesstaat zusammenzuzwingen, aufgegeben
wird. Zwei Entwicklungen können dazu führen: Die Völker sind nicht mehr bereit, die
Schäden durch die Wirtschafts-, Währungs- und Transferunion hinzunehmen, oder der
Zusammenbruch des westlichen Finanzsystems läßt keine Alternative mehr als die
Rückkehr zu voneinander unabhängigen Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (EU). Ich erwarte angesichts der Untertänigkeit der Bevölkerungen in
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, von denen ich die Griechen ausnehme, eher
die zweite Entwicklung. Die Schäden für die von der politischen Klasse entmachteten
Völker wachsen von Tag zu Tag. Sie lassen sich Schauspiele über Freiheit, Demokratie,
Rechtsstaat und Solidarität der Völker vorführen, werden aber weder über die Wirklichkeit
der Wirtschafts- und Währungsunion informiert noch gar über die Rechtslage. Ich will
einige Aspekte der Rechtslage aufzeigen:
1. Kein Staat darf einen anderen Staat finanzieren. Das widerspricht dem Grundprinzip der Finanzverfassung, daß die Bürger eines Staates diesen mittels ihrer Abgaben, vor allem den Steuern, finanzieren. Der Staat hat den Zweck, das gute Leben der Bürger zu ermöglichen. Vor allem soll er ihnen Sicherheit im Innern und nach außen geben. Er soll den Wohlstand des Landes fördern und für eine gerechte Verteilung der Güter im Lande Sorge tragen. Insgesamt soll er das Recht im Lande verwirklichen. Dafür soll er die richtigen Gesetze geben, diese vollziehen und Streitigkeiten befrieden. Er soll auch das Recht im Verhältnis zu den anderen Staaten verwirklichen, notfalls den Staat gegen Angriffe verteidigen, allein oder im Bündnis mit anderen Staaten. Er hat dahingehende Aufgaben, Befugnisse und Mittel, insbesondere Personal. Das kostet Geld. Dieses müssen die Bürger ihrem Staat zur Verfügung stellen. Wenn die Wirtschaft eines Landes prosperiert, geht es dessen Bürgern besser als wenn diese krankt. Die Prosperität zu stärken ist auch Aufgabe des Staates. Dafür kann er mit anderen Staaten zusammenarbeiten. Völkerrechtliche Verträge treffen die erforderlichen Regelungen. Diese müssen in praktischer Vernunft freien Handel und Schutz der eigenen Wirtschaft ausgleichen. Kein Staat darf sich des Einflusses auf die Wirtschaft seines Landes begeben, auch nicht durch übermäßige Internationalisierung der Unternehmen. Jederzeit muß der Staat die Hoheit in seinem Lande bewahren. Das ist ein Postulat der Souveränität, der Freiheit der Bürger, welche diese in demokratischen und rechtsstaatlichen Verfahren verwirklichen. Die Kosten des Staates muß die Bürgerschaft tragen; denn der Staat ist nicht nur deren Organisation für ihr gutes Leben, sondern agiert der Verfassung nach auch nur nach dem Willen der Bürger. Deren Vertreter in den Organen des Staates haben die Aufgabe, den Willen der Bürgerschaft zu erkennen und die Befugnis, diesen als Gesetze zu beschließen. Für die Finanzierung fremder Staaten stehen die Steuern der Bürger nicht zur Verfügung. Die Bürger dafür in Anspruch zu nehmen, verletzt deren Vermögen. Es ist staatswidrig. Wer einen Staat finanziert, muß auch dessen Politik bestimmen können. No taxation without representation, ist ein eherner Grundsatz freiheitlicher Gemeinwesen. Die Politik eines fremden Staates zu bestimmen, ist grobe Verletzung der Souveränität des jeweiligen Staatsvolkes. Das betreibt zwar die Eurorettungspolitik, aber gegen das Recht. Die Griechen wehren sich dagegen, völlig zu Recht. Das Verbot der Fremdfinanzierung kommt in dem Bail-out-Verbot des Art. 125 AEUV zum Ausdruck. Dessen Mißachtung durch die Eurorettungspolitik ändert an der Rechtslage nichts. Auch die Kreditierung fremder Staaten wie auch die Gewährleistung von Krediten an fremde Staaten verletzt das Verbot der Finanzierung fremder Staaten, weil Kredite an Staaten in jedem Fall unsicher sind. Die Rückzahlung der Kredite, ganz oder zum Teil, kann wegen der Souveränität der kreditierten Staaten nicht sichergestellt werden. Man kann nur die weitere Kreditierung von der Bedienung der Kredite oder der Erfüllung anderer Auflagen abhängig machen. So regelt das die neue Vorschrift des Art. 136 Absatz 3 AEUV, die das Bail-out-Verbot im Interesse der Eurorettung aushebelt. Diese Politik ist mit der Souveränität weder der Nehmerstaaten noch der Geberstaaten vereinbar. Sie verletzt die Freiheit der Bürger beider Staaten, zumal das demokratische und das Rechtsstaatsprinzip. Ein Staat, der Kredite anderer Staaten oder Kredite von Fonds, die dritte Staaten gewährleisten, in Anspruch nehmen muß und sich nicht mehr im eigenen Land finanzieren kann, sei es durch Steuern oder durch Kredite, aber auch am Markt nicht mehr zu tragbaren Konditionen kreditfähig ist, hat die Schuldentragfähigkeit eingebüßt. Er läßt keine Rückzahlung von Krediten erwarten, jedenfalls nicht mit der Sicherheit, die eine Kreditierung zu Lasten einer fremden Bürgerschaft zu rechtfertigen vermag. Auflagen etwa von Reformen sind nicht nur unergiebig, sondern vor allem souveränitätswidrig, also rechtswidrig. Sie mißachten das demokratische Prinzip der Freiheit. Nebenbei bemerkt: Die Empfehlung das Wachstum zu fördern ist substanzloses Gerede, solange das vor allem wegen des Binnenmarktes, wegen des Währungsverbundes und wegen der Kapitalverkehrsfreiheit nicht möglich ist. Die Finanzierung fremder Staaten wird auch nicht durch den Staatenverbund der EU gerechtfertigt. Die vertraglich eingeforderte Solidarität der Mitgliedstaaten steht selbst nach dem Vertragswerk hinter dem Bail-out-Verbot, also dem Verbot der Fremdfinanzierung, zurück. Die Solidaritätspflicht wird vielmehr durch die Pflicht zur Haushaltsdisziplin materialisiert, die den Bestand der Währungsunion ermöglichen soll. Die vorgeschriebene Haushaltsdisziplin, die freilich den optimalen Währungsraum für eine gemeinsame Währung nicht hervorbringt, ist von fast allen Mitgliedstaaten mißachtet worden. Die volkswirtschaftliche Heterogenität der Mitgliedstaaten, die sich einem freihändlerischen Binnenmarkt verpflichtet haben, läßt einer Einheitswährung keine Chance. Die Einheitswährung ist nicht geeignet, die hinreichende volkswirtschaftliche Homogenität herbeizuhebeln. Dieser Konstruktionsfehler der EU ist selbst verfassungswidrig, rechtfertigt aber nicht die Fortsetzung der irregeleiteten Politik, den Völkern einen zentralistischen Staat, verfaßt als Bundesstaat, von Krise zu Krise fortschreitend abzunötigen. Dafür bedarf es verfassungsgestaltender Entscheidungen aller beteiligten Völker als der Souveräne durch Referenden und eines verfassungsgebenden Aktes aller Unionsbürger als neuem pouvoir constituant. Solange der europäische Großstaat, den ich vor allem aus Gründen der Freiheitlichkeit und Rechtlichkeit der Lebensverhältnisse keineswegs gutheiße, nicht geschaffen ist, muß die Integrationspolitik sich der Souveränität der Bürgerschaften der Mitgliedstaaten beugen. Zu deren Kern gehört die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten für die Wirtschafts- und die Sozialpolitik. Diese bilden eine untrennbare Einheit mit der Währungspolitik. Die Hebelmethode hat diese Einheit im Interesse der Großstaatspolitik zu nutzen versucht, aber verkannt, daß die Hebelwirkung in die falsche Richtung geht, in den wirtschaftlichen Niedergang der schwächeren Volkswirtschaften, die ohne eigene Währung und damit ohne Möglichkeit der Abwertung ihre Wettbewerbsfähigkeit weltweit einbüßen. Gegen ökonomische Gesetzlichkeiten läßt sich Staatspolitik nicht verwirklichen. In harten Diktaturen scheitert diese nach langer Zeit, wie das Beispiel der Sowjetunion zeigt, in sanften Diktaturen wie der EU, die den Schein von Demokratie aufrechtzuerhalten vermögen, schnell. Wenn diese sich mit dem Markt- und Wettbewerbsprinzip verbinden, wie erklärtermaßen und überzogen die EU mit dem Binnenmarktprinzip, sind die Möglichkeiten der Politik gering, den ökonomischen Gesetzen mit politischen Maßnahmen zu entgehen. Die Fremdfinanzierung von Staaten durch ein gemeinsames System der Zentralbanken eines Währungsverbundes wie das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) geht ebenfalls zu Lasten aller beteiligten Staaten. Geführt von der Europäischen Zentralbank.
>>Quelle und mehr auf Wissensmanisaktur.net
1. Kein Staat darf einen anderen Staat finanzieren. Das widerspricht dem Grundprinzip der Finanzverfassung, daß die Bürger eines Staates diesen mittels ihrer Abgaben, vor allem den Steuern, finanzieren. Der Staat hat den Zweck, das gute Leben der Bürger zu ermöglichen. Vor allem soll er ihnen Sicherheit im Innern und nach außen geben. Er soll den Wohlstand des Landes fördern und für eine gerechte Verteilung der Güter im Lande Sorge tragen. Insgesamt soll er das Recht im Lande verwirklichen. Dafür soll er die richtigen Gesetze geben, diese vollziehen und Streitigkeiten befrieden. Er soll auch das Recht im Verhältnis zu den anderen Staaten verwirklichen, notfalls den Staat gegen Angriffe verteidigen, allein oder im Bündnis mit anderen Staaten. Er hat dahingehende Aufgaben, Befugnisse und Mittel, insbesondere Personal. Das kostet Geld. Dieses müssen die Bürger ihrem Staat zur Verfügung stellen. Wenn die Wirtschaft eines Landes prosperiert, geht es dessen Bürgern besser als wenn diese krankt. Die Prosperität zu stärken ist auch Aufgabe des Staates. Dafür kann er mit anderen Staaten zusammenarbeiten. Völkerrechtliche Verträge treffen die erforderlichen Regelungen. Diese müssen in praktischer Vernunft freien Handel und Schutz der eigenen Wirtschaft ausgleichen. Kein Staat darf sich des Einflusses auf die Wirtschaft seines Landes begeben, auch nicht durch übermäßige Internationalisierung der Unternehmen. Jederzeit muß der Staat die Hoheit in seinem Lande bewahren. Das ist ein Postulat der Souveränität, der Freiheit der Bürger, welche diese in demokratischen und rechtsstaatlichen Verfahren verwirklichen. Die Kosten des Staates muß die Bürgerschaft tragen; denn der Staat ist nicht nur deren Organisation für ihr gutes Leben, sondern agiert der Verfassung nach auch nur nach dem Willen der Bürger. Deren Vertreter in den Organen des Staates haben die Aufgabe, den Willen der Bürgerschaft zu erkennen und die Befugnis, diesen als Gesetze zu beschließen. Für die Finanzierung fremder Staaten stehen die Steuern der Bürger nicht zur Verfügung. Die Bürger dafür in Anspruch zu nehmen, verletzt deren Vermögen. Es ist staatswidrig. Wer einen Staat finanziert, muß auch dessen Politik bestimmen können. No taxation without representation, ist ein eherner Grundsatz freiheitlicher Gemeinwesen. Die Politik eines fremden Staates zu bestimmen, ist grobe Verletzung der Souveränität des jeweiligen Staatsvolkes. Das betreibt zwar die Eurorettungspolitik, aber gegen das Recht. Die Griechen wehren sich dagegen, völlig zu Recht. Das Verbot der Fremdfinanzierung kommt in dem Bail-out-Verbot des Art. 125 AEUV zum Ausdruck. Dessen Mißachtung durch die Eurorettungspolitik ändert an der Rechtslage nichts. Auch die Kreditierung fremder Staaten wie auch die Gewährleistung von Krediten an fremde Staaten verletzt das Verbot der Finanzierung fremder Staaten, weil Kredite an Staaten in jedem Fall unsicher sind. Die Rückzahlung der Kredite, ganz oder zum Teil, kann wegen der Souveränität der kreditierten Staaten nicht sichergestellt werden. Man kann nur die weitere Kreditierung von der Bedienung der Kredite oder der Erfüllung anderer Auflagen abhängig machen. So regelt das die neue Vorschrift des Art. 136 Absatz 3 AEUV, die das Bail-out-Verbot im Interesse der Eurorettung aushebelt. Diese Politik ist mit der Souveränität weder der Nehmerstaaten noch der Geberstaaten vereinbar. Sie verletzt die Freiheit der Bürger beider Staaten, zumal das demokratische und das Rechtsstaatsprinzip. Ein Staat, der Kredite anderer Staaten oder Kredite von Fonds, die dritte Staaten gewährleisten, in Anspruch nehmen muß und sich nicht mehr im eigenen Land finanzieren kann, sei es durch Steuern oder durch Kredite, aber auch am Markt nicht mehr zu tragbaren Konditionen kreditfähig ist, hat die Schuldentragfähigkeit eingebüßt. Er läßt keine Rückzahlung von Krediten erwarten, jedenfalls nicht mit der Sicherheit, die eine Kreditierung zu Lasten einer fremden Bürgerschaft zu rechtfertigen vermag. Auflagen etwa von Reformen sind nicht nur unergiebig, sondern vor allem souveränitätswidrig, also rechtswidrig. Sie mißachten das demokratische Prinzip der Freiheit. Nebenbei bemerkt: Die Empfehlung das Wachstum zu fördern ist substanzloses Gerede, solange das vor allem wegen des Binnenmarktes, wegen des Währungsverbundes und wegen der Kapitalverkehrsfreiheit nicht möglich ist. Die Finanzierung fremder Staaten wird auch nicht durch den Staatenverbund der EU gerechtfertigt. Die vertraglich eingeforderte Solidarität der Mitgliedstaaten steht selbst nach dem Vertragswerk hinter dem Bail-out-Verbot, also dem Verbot der Fremdfinanzierung, zurück. Die Solidaritätspflicht wird vielmehr durch die Pflicht zur Haushaltsdisziplin materialisiert, die den Bestand der Währungsunion ermöglichen soll. Die vorgeschriebene Haushaltsdisziplin, die freilich den optimalen Währungsraum für eine gemeinsame Währung nicht hervorbringt, ist von fast allen Mitgliedstaaten mißachtet worden. Die volkswirtschaftliche Heterogenität der Mitgliedstaaten, die sich einem freihändlerischen Binnenmarkt verpflichtet haben, läßt einer Einheitswährung keine Chance. Die Einheitswährung ist nicht geeignet, die hinreichende volkswirtschaftliche Homogenität herbeizuhebeln. Dieser Konstruktionsfehler der EU ist selbst verfassungswidrig, rechtfertigt aber nicht die Fortsetzung der irregeleiteten Politik, den Völkern einen zentralistischen Staat, verfaßt als Bundesstaat, von Krise zu Krise fortschreitend abzunötigen. Dafür bedarf es verfassungsgestaltender Entscheidungen aller beteiligten Völker als der Souveräne durch Referenden und eines verfassungsgebenden Aktes aller Unionsbürger als neuem pouvoir constituant. Solange der europäische Großstaat, den ich vor allem aus Gründen der Freiheitlichkeit und Rechtlichkeit der Lebensverhältnisse keineswegs gutheiße, nicht geschaffen ist, muß die Integrationspolitik sich der Souveränität der Bürgerschaften der Mitgliedstaaten beugen. Zu deren Kern gehört die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten für die Wirtschafts- und die Sozialpolitik. Diese bilden eine untrennbare Einheit mit der Währungspolitik. Die Hebelmethode hat diese Einheit im Interesse der Großstaatspolitik zu nutzen versucht, aber verkannt, daß die Hebelwirkung in die falsche Richtung geht, in den wirtschaftlichen Niedergang der schwächeren Volkswirtschaften, die ohne eigene Währung und damit ohne Möglichkeit der Abwertung ihre Wettbewerbsfähigkeit weltweit einbüßen. Gegen ökonomische Gesetzlichkeiten läßt sich Staatspolitik nicht verwirklichen. In harten Diktaturen scheitert diese nach langer Zeit, wie das Beispiel der Sowjetunion zeigt, in sanften Diktaturen wie der EU, die den Schein von Demokratie aufrechtzuerhalten vermögen, schnell. Wenn diese sich mit dem Markt- und Wettbewerbsprinzip verbinden, wie erklärtermaßen und überzogen die EU mit dem Binnenmarktprinzip, sind die Möglichkeiten der Politik gering, den ökonomischen Gesetzen mit politischen Maßnahmen zu entgehen. Die Fremdfinanzierung von Staaten durch ein gemeinsames System der Zentralbanken eines Währungsverbundes wie das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) geht ebenfalls zu Lasten aller beteiligten Staaten. Geführt von der Europäischen Zentralbank.
>>Quelle und mehr auf Wissensmanisaktur.net
Wir wehren uns gegen die EU!
Auch nach dem erfolgreichen EU-Austritts-Volksbegehren - die erforderlichen 100.000 Unterschriften wurden locker erreicht, es wurden über 261.000 - hat sich nichts geändert: Wer Frieden und Freiheit, mehr politische Mitsprache des Volkes will muss aus der EU. Die EU ist eine Despotie, ein illegaler Bundesstaat, eine bürokratische Diktatur. Sie gefährdet durch ihre Verträge und auch derzeit durch ihre praktische Politik den Frieden und nimmt die Demokratie. Wir leben unter den EU-Gesetzen, die EU-Rechtsetzung ist aber sehr schwach demokratisch legitimiert. Ermächtigungsgesetze geben den selbsternannten Eliten, die selbst an der Leine der Hochfinanz hängen alle Rechte, die sie möchten. Selbst die eigenen Verträge haben sie nicht eingehalten. Knebelverträge (TTIP; Tisa, Trips) werden ohne Zustimmung des österreichischen Volkes beschlossen. Euro-"Rettung" (Banken- u. Spekulantenrettung) ESM, ESFS, die Bankenunion zahlen letzten Endes die Steuerzahler, währende wir das langsame Absenken unseres Standards hinnehmen müssen und auf das nächste Sparpaket warten. Der Staatsrechtler Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider nennt das so: "Es sind in der EU kaum Spurenelemente der Demokratie vorhanden"!
Es muss der Parteienstaat abgeschafft werden und viel mehr unmittelbare Demokratie zur Kontrolle der Politik eingeführt werden. Da ist die Schweiz ein gutes Vorbild, obwohl auch die Schweizer nicht alles richtig machen. Aber die Schweiz hat als einziges Land Demokratie. Das müssen wir anstreben und dürfen nicht locker lassen!
Es muss der Parteienstaat abgeschafft werden und viel mehr unmittelbare Demokratie zur Kontrolle der Politik eingeführt werden. Da ist die Schweiz ein gutes Vorbild, obwohl auch die Schweizer nicht alles richtig machen. Aber die Schweiz hat als einziges Land Demokratie. Das müssen wir anstreben und dürfen nicht locker lassen!
„Freihandelsverträge TTIP, CETA & TiSA können für Österreich nur mehr durch EU-Austritt abgewendet werden“
EU-Austritts-Volksbegehren: Feststellung des amtlichen Endergebnisses durch die Bundeswahlbehörde
Zeiselmauer (OTS) - In ihrer gestrigen Sitzung hat die
Bundeswahlbehörde folgendes Ergebnis der Eintragungen für das
EU-Austritts-Volksbegehren ermittelt: Anzahl der gültigen Eintragungen inkl.
Unterstützungserklärungen bundesweit 261.056, Stimmbeteiligung 4,12%. Am 20.
August, nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Einspruchsfrist, wird das
Volksbegehren vom Innenministerium offiziell dem Parlament zugeleitet. Die amtliche
"Verlautbarung" mit den endgültigen Ergebnissen nach Bundesländern
kann eingesehen werden unter http://www.ots.at/redirect/volksbegehren. Seit
heute können auch die endgültigen Ergebnisse aller österreichischen Gemeinden
eingesehen werden unterhttp://www.ots.at/redirect/wahlen.
Dazu die Bevollmächtigte des Volksbegehrens, Inge
Rauscher: "Kürzlich hat das sogenannte EU-Parlament - nur wenige Tage
nach unserem erfolgreichen Volksbegehren - mit großer Mehrheit (61,5
Prozent!) seine Zustimmung zu den ruinösen Freihandelsverträgen der EU mit
den USA und Kanada erteilt. Diese können jetzt für Österreich nur mehr durch
einen Austritt aus der EU abgewendet werden, denn dann würden diese -
zumindest - für Österreich nicht mehr gelten! Durch TTIP, CETA & TiSA
werden in den nächsten Jahren Billigst-Ramsch-Produkte aus den USA und
Kanada, die mit weit niedrigeren Sozial-, Umwelt- und Tierschutz-Standards
hergestellt werden als bei uns, die EU-Märkte überschwemmen und damit die
heimische (Noch-)Qualitätsproduktion in der Landwirtschaft, im Gewerbe und
auch in der Industrie - soweit überhaupt noch vorhanden - zugrunde richten.
Denn Genmanipulation, Hormon- und Chlor`behandlung`, noch extremere
Massentierhaltung sowie Lohndumping müssen bei den Produkten aus den USA und
Kanada nicht nur bedingungslos akzeptiert, sondern auch nicht gekennzeichnet
werden, da deren weltweiter Handel ja `frei` bleiben soll!"
Immerhin haben die EU-Abgeordneten der FPÖ (geschlossen),
der Grünen (geschlossen), und auch der SPÖ (mit einer Enthaltung) dagegen
gestimmt, die selbsternannten "Wirtschaftsparteien" ÖVP und NEOS
hingegen stimmten - erwartungsgemäß - geschlossen FÜR die Annahme dieser für
Österreichs Volkswirtschaft ruinösen Verträge! "Wenn dieses
Stimmverhalten mehr als nur "Ergebniskosmetik" gewesen sein soll,
haben die erstgenannten Parteien im Parlament bei dem im Herbst zur
Behandlung anstehenden EU-Austritts-Volksbegehren alle Möglichkeiten, einen
gemeinsamen Antrag auf Volksabstimmung über den EU-Austritt zu beschließen.
Zusammen hätten sie nämlich die nötige Mehrheit dafür und könnten Österreich
somit vor weiterer Zerstörung und Ausbeutung bewahren", so Inge Rauscher
abschließend.
Rückfragehinweis:
EU-Austritts-Volksbegehren
Inge Rauscher, 02242-70516
Dr. Franz-Joseph Plank, 0676-7082434
ihu@a1.net
www.volksbegehren-eu-austritt.at
|
Montag, 3. August 2015
Wann kommt die Volksabstimmung über den Austritt aus der EU?
261.056 Österreicher und Österreicherinnen haben von 24. Juni bis 1. Juli für den Austritt aus der EU offen vor den Gemeindebehörden mit Namen, Geburtsdatum und Ausweisleistung unterschrieben - trotz schwierigster Rahmenbedingungen: Weitgehendes Totschweigen durch die meisten Medien trotz 12 durchgeführten Pressekonferenzen in den Monaten vor der Eintragungswoche, zu denen alle Journalisten eingeladen waren. Terminansetzung der Eintragungswoche durch die Innenministerin auf die letzte Juniwoche, in der viele Familien mit noch nicht oder nicht mehr schulpflichtigen Kindern und viele Pensionisten bereits auf (Auslands-)Urlaub sind, keine Haus-Aushänge mehr z.B. in den Wiener Wohnhäusern mit Information über Eintragungslokale und Öffnungszeiten wie bei früheren Volksbegehren, usw.
Das EU-Austritts-Volksbegehren wurde von keiner Parlaments-Partei, keinerlei öffentlichen Geldern oder privaten Großsponsoren, sondern nur von vielen tausend "einfachen" Bürgern finanziert und getragen, die insgesamt 900.000 Info-Blätter und viele andere Unterlagen in ehrenamtlicher Eigenleistung von vielen Arbeits-Tagen, -Wochen und -Monaten an unsere Mitbürger verschickt und verteilt haben. Die insgesamt 6,4 Millionen Wahlberechtigten in ganz Österreich konnten wir damit sowie mit unseren Aktivitäten im Internet und in den sozialen Medien aber klarerweise nicht erreichen, so dass mindestens ein Drittel, wenn nicht die Hälfte aller Wahlberechtigten gar nicht erfahren konnte, dass es dieses Volksbegehren überhaupt gibt, geschweige denn wann und wo es zu unterschreiben war. Der größte Skandal dabei war die Nichtbeachtung dieser Bürgerbewegung durch die österreichische Presseagentur APA ("Austria Presse Agentur"). Sie brachte beim sogenannten Bildungs-Volksbegehren des Großindustriellen Hannes Androsch durch Monate hindurch insgesamt fast 70 nähere Info-Aussendungen dazu an alle Medien, beim überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehren ganze 6. Den Vogel aber schoss der ORF ab: er informierte im Fernsehen genau 1,2 Stunden ? Nein:1,2 MINUTEN über dieses Volksbegehren!
Vor diesem Hintergrund ist es klar, dass das EU-Austritts-Volksbegehren als reines Bürgerbegehren ein großer Erfolg war und ein deutlicher Auftrag an die Parlamentsparteien, bei der offiziellen Behandlung des Volksbegehrens im Herbst die von mehr als einer Viertelmillion Österreichern verlangte, für die Regierung verbindliche VOLKSABSTIMMUNG über den EU-Austritt zu beschließen gemäß dem Text des Volksbegehrens.
Renate Zittmayr, Hofkirchen im Traunkreis
(Mitglied im überparteilichen Personenkomitee für das EU-Austritts-Volksbegehren)
Medienpropaganda: Mit 800 Millionen in die EU gelogen
von
Emil Böck
Der
Verfasser nachfolgenden Artikels analysiert die „Pressefreiheit“
am Beispiel der EU-Abstimmung
in Österreich 1994.
Am
2. Juli 2015 wurde das Endergebnis des EU-Austrittsvolksbegehrens
bekannt: 261.056 Wahlberechtigte gaben öffentlich ihr Ja für einen
EU-Austritt ab. Vor allem die im Vorfeld der Eintragungswoche zu
beobachtende Tatsache, daß den Initiatoren wenige Möglichkeiten
geboten wurden, die Bürger mittels der Massenmedien zu erreichen,
war der Anlaß für diese Zeilen. Der Autor war viele Jahrzehnte lang
in einem großen Zeitungsverlag, bildlich gesagt: „im Zentrum des
Sturmes“ tätig und weiß, wovon und worüber er folgend schreibt.
Beim
„Bildungsvolksbegehren“
im November 2011 wurden z.B. von der APA (Austria-Presse-Agentur) 72
Texte veröffentlicht, beim EU-Austrittsvolksbegehren hingegen nur 6
Texte. Bei ersterem wurden im ORF und in den Printmedien viele
Interviews und Gesprächsrunden mit den Initiatoren, z.B. Herrn Dr.
Androsch
gebracht, bei letzterem nur zweimal in ZiB2 jeweils 10 Sätze als
knappe Nachricht. Das gibt zu denken und der mündige Wähler fragt
sich, wie so eine Diskrepanz in einer Demokratie möglich sein kann
und darf. Verschweigen, unter den Tisch kehren und mediales
Ausgrenzen haben in Österreich eine sehr lange Tradition. Das
„richtige politische Verhalten“ der Bürger ist als
Erziehungsabsicht
der Medienmacher
erkennbar.
Vor
21 Jahren, am 12. Juni 1994, fand die denkwürdige „Volksabstimmung
über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union“ statt.
Das Ergebnis ist bekannt: 82,3 Prozent der Stimmberechtigten nahmen
teil, 66,6 % sagten Ja, 33,4 % sagten Nein.
Bis
zum heutigen Tag ist den Meisten nicht bekannt, wie
dieses Ergebnis bereits Jahre vorher von den mächtigen
Interessensgruppen mittels einer medialen Generalstrategie auf- und
vorbereitet wurde.
Wie
in der Diktatur, nur subtiler
Blicken
wir zum Vergleich in die Geschichte zurück: völlig zu Recht wird im
heutigen Geschichtsunterricht erzählt, daß bei der von Hitler 1938
angeordneten Volksabstimmung über den „Anschluß“ bereits der
Stimmzettel suggestiv/manipulativ einen großen Kreis mit ‚ja‘
und einen kleineren Kreis mit ‚nein‘ aufwies und die
politisch-medialen Begleitumstände einseitig waren.
Der
Stimmzettel der Abstimmung von 1994 war hingegen in Ordnung, die
Fragestellung sachbezogen und es gab keine Wahlbehinderungen. Die
Außenfassade der Republik war sauber. Wie sah es im Inneren aus? Der
Kampf
um die Seelen und Gehirne,
die öffentliche Bewußtseinsbildung, war skandalös,
das heißt: ein ruhiges, ausgewogenes, sachbezogenes Für und Wider
eines Beitrittes fand öffentlich fast nicht statt, war nachweisbar
nicht möglich und wurde absichtlich verhindert. Es war eine völlig
einseitige Veranstaltung, die an Diktaturen erinnerte: 99 Prozent der
Geldmittel wurden von der Pro-Seite:
der EU, der Bundesregierung, den Landesregierungen, dem
Gewerkschaftsbund, der Handels-, Wirtschafts-, Bauern- und
Arbeiterkammer eingesetzt. Die Beitrittsgegner
wurden von Privatpersonen spärlich unterstützt und waren auf
starken persönlichen Einsatz und Eigenmittel angewiesen.
Diese
riesigen Geldmittel, Steuergelder, sorgten dafür, daß ausnahmslos
alle Printmedien und der ORF (Fernsehen und Hörfunk) auf den
„richtigen Zug“ aufsprangen. Dieser setzte sich bereits ab 1992,
vorerst unmerkbar für die Wähler, für diese Abstimmung in
Bewegung. Wie ging das vor sich?
Die
Geldgeber
beauftragten bestimmte,
überregionale Werbeagenturen mit der Ausarbeitung einer Strategie
der Bewußtseinskontrolle,
die Inhalte, Leitsätze und Richtung wurden von den Machern
vorgegeben. Es lief so an, daß täglich in Leitmedien – als
bezahlte, aber nicht gekennzeichnete PR – den Lesern über die
riesigen Vorteile jener Staaten berichtet wurde, die sich damals in
der EWG/EU befanden. Ein vorsätzlicher, glatter Betrug durch die
Medien. Suggestiv und unterschwellig wurde der starke Wunsch geweckt,
es ebenso gut „in einem vereinten Europa“ zu haben. Es wurde die
Melodie einer „Friedens-Union“ angestimmt und die Beitrittsgegner
in den Geruch gebracht, wieder Mauern, Stacheldraht und
Grenzschikanen anzustreben. Wer ist nicht für den Frieden? Entgegen
dem Neutralitätsgesetz wurden
immer mehr „Argumente“ vorgebracht, daß die freiwillige und
immerwährende Neutralität Österreichs einem EU-Beitritt nicht
entgegenstehe,
obskure „Experten“
fanden sich und die medial Prostituierten schrieben die
entsprechenden Kommentare.
Medien
werden „gekauft“
Man
kann das gesamte Vorgehen der EU und der österreichischen Regierung
unter Bundeskanzler Franz Vranitzky (Vizekanzler: Erhard Busek, ÖVP)
als eine konzertierte Propaganda verstehen, die sich bis zum Wahltag
immer mehr steigerte, bis hin zu den vielen berühmt-berüchtigten
Schlagzeilen der „Kronen-Zeitung“ wenige Tage vor der Wahl. Das
Volk hatte real keine Wahlmöglichkeit!
Das
konzertierte Unternehmen war eine medial erstklassig inszenierte
Gehirn-
und Seelenwäsche,
ohne jedes Beispiel in Österreichs Geschichte. Jede zweite Seite der
Prowerbung war, entgegen dem Pressegesetz, nicht als Werbung
gekennzeichnet. Der unbefangene Leser, in der Meinung, hier
redaktionelle Mitteilungen zu lesen, lief deshalb täglich in die
Fallen der politischen Lüge, Irreführung und
Suggestion/Desinformation. Die Anzeigenabteilungen, auch jene der
allerkleinsten Provinz-Blättchen, jubelten über unglaubliche
Umsatzrekorde – es lief in der Tat wie geschmiert.
Der
Verfasser unterzog sich der Mühe, alle Anzeigentarife
der relevanten österr. Printmedien damals durchzusehen und
nachzurechnen. Es kam dabei unter dem Strich ein Betrag zu Tage, der
dem abgebrühten Medienmensch selbst kaum glaublich war und deshalb
mehrmals nachgerechnet wurde. Immer wieder wurden die 800
Millionen Schilling
(58 Mio. Euro) errechnet, die alleine die Printmedien kassierten, der
ORF und viele kleinere, mit Werbeaufträgen befaßte Werbeagenturen
sind hier nicht berücksichtigt.
Auf
Massenveranstaltungen der Regierungsparteien
und Verbände wurde das Volk in undurchdringliche Nebelschwaden der
Propaganda eingesponnen. In tausenden EU-Werbeveranstaltungen wie
z.B. den von ÖVP und SPÖ abgeführten dörflichen „Diskussionen“,
in den als „Fragestunden“ getarnten und bezahlten
EU-Werbesendungen des ORF etc., saßen vorne am Pult nur immer Jene,
die einer Meinung waren und sich peinlichste Scheingefechte
lieferten. Den Vogel schossen ohne Zweifel jene gewählten
Bauernfunktionäre
ab, die ihren Landwirten bei diesen Veranstaltungen die Mär
verkündeten, daß Österreich „der Feinkostladen Europas“ werden
wird und deshalb ungeahnte Höhenflüge zu erwarten seien. 20 Jahre
später bezifferte die „Agrarstrukturerhebung 2013“ der Statistik
Austria ein schier unglaubliches Bauernsterben: Täglich schließen
sechs (!) Landwirtschaftsbetriebe ihre Tore für immer. Der
kleinstrukturierte, österreichische Bauernstand wurde systematisch
vernichtet.
1995
unterzeichnete Bundeskanzler F. Vranitzky „ohne Wenn und Aber“
den EU-Beitritt. Nach 20 Jahren muß man sagen: alle getätigten
Versprechungen der EU-Befürworter erwiesen sich als haltlose Lügen.
Sogar das Hauptargument der „Friedens-Union“ sieht im Augenblick
so aus, daß die ÖVP in Brüssel für ein Aufgehen des Bundesheeres
in eine weltweit aggressiv vorgehende „EU-Armee“ trommelt, EU und
NATO zusammen gegen Rußland mobil machen, „Sanktionen“
verhängen, welche der österr. Arbeitnehmerschaft und Wirtschaft
ungeheuer schaden, Tag und Nacht Massen
an Panzern und Kriegsmaterial aller Art durch das angeblich neutrale
Österreich transportiert werden
und alle Medien, die uns damals in die EU hinein hetzten, jetzt zu
all dem schweigen.
Österreich
hat sich freiwillig entmannt, sich seiner Selbstbestimmtheit beraubt,
wir sind, „Dank“ der Prostitution der Herausgeber der
Massenmedien, zum Spielplatz der globalen Finanzmächte mutiert.
(Quelle: Wegwarte Juli 2015)
Neueste Broschüre von Klaus Faißner
In
dieser 48-seitigen, handlichen Broschüre geht der bekannte freie
Wirtschafts- und Umweltjournalist Mag. Klaus Faißner dieser Frage
anhand von zahlreichen „Zahlen und Fakten zur Wirtschaft“
nach. Dabei untersuchte er im Detail vor allem das
„Totschlag-Argument“ der EU-Befürworter, daß „wir“ bei
einem EU-Austritt „untergehen“ würden. Und kommt dabei nach
gründlichen Recherchen zu folgenden Erkenntnissen:
EU-Austritt
stärkt Wohlstand
Studie
1 / Niederlande:
Jährlich Tausende Euro pro Haushalt mehr (Seiten
4 bis 7 der Broschüre).
Studie
2 / Österreich:
Schilling stärkt Kaufkraft (Seiten 8 bis 10).
Faißner
zitiert dabei vor allem den renommierten Rechts- und
Wirtschaftsfachmann Prof.
Schachtschneider,
den wohl besten Kenner der EU-Verträge im deutschen Sprachraum. Aus
dessen großformatigem 40-Seiten-Gutachten mit dem Titel „Argumente
für den EU-Austritt“ (kann ebenfalls bei uns angefordert werden)
greift Faißner die wichtigsten Aussagen zur notwendigen
Währungsumstellung
vom Euro zum Schilling
auf, die wie folgt zusammengefaßt werden:
Diese
Währungsumstellung wird schnelle und nachhaltige erhebliche
Wohlstandsgewinne für die Bevölkerung Österreichs zur Folge haben.
o
Schilling-Aufwertung
schafft attraktive Arbeitsplätze.
o
Bei einem Austritt aus Euro und EU
müßte Österreich nicht mehr mit Milliarden (Griechenland ist erst
der Anfang!) den Euro bzw. die Banken retten.
o
Bei einem EU-Austritt mit (dann sicherer) Schilling-Aufwertung würden
die Schulden
der Republik Österreich und der Banken Österreichs wertmäßig
vermindert.
o
Der
Kaufkraftverlust
der Einkommen
der Bevölkerung Österreichs, der
seit der Einführung des (T)Euro vor 13 Jahren auf fast 50 % (!)
geschätzt wird, würde beendet
sein.
Studie
3 / Großbritannien:
Wirtschaft bleibt stabil (Seiten 10 bis 11).
Großbritannien
behielt seine eigene Währung, muß(te) deshalb nicht die
Euro-Rettungspolitik mittragen, und litt auch nicht unter dem Anstieg
der Preise wegen der Einführung des (T)Euro. Trotzdem zeigte sich
ein Zuammenhang zwischen EU-Mitgliedschaft und Wirtschaft, allerdings
ein genau umgekehrter als uns immer in Sonntagsreden weis gemacht
wird: Die ausländischen
Direktinvestitionen
erhöhten sich sowohl in Großbritannien als auch im Euro-Raum
zwischen 2001 und 2011 kaum, während sie sich im EFTA-Raum
verdreifachten
- und zwar bereits nach
Abzug des norwegischen Erdöls und des Finanzsektors der Schweiz. Und
dem funktionierenden Handelsverein der EFTA könnte Österreich (wie
auch Großbritannien)
nach einem Austritt aus der EU natürlich
(wieder) beitreten!
Stop
der negativen Einkommensentwicklung der Arbeitnehmer!
Wie
der Einkommensbericht des österreichischen Rechnungshofes vom
Dezember 2014 belegt, sanken nach dem EU-Beitritt nicht nur die
Arbeitnehmereinkommen im Allgemeinen, sondern die Arbeiter-löhne im
Speziellen: im Durchschnitt verdienten sie 2013 real brutto um 14 %
weniger als 1998. Die 10 % am schlechtesten verdienenden Arbeitnehmer
büßten in diesem Zeitraum real sogar 35 % ein! (Original-Text
der Broschüre, der auch die hier wiedergegebene
Grafik entnommen ist.)
Die
leicht verständlich geschriebene und übersichtliche Broschüre
enthält auch spezielle Kapitel zu den
„Freihandelsabkommen“ TTIP, CETA und TiSA zwischen der EU und den
USA, die von der ehemaligen US-Außenministerin und nunmehrigen
Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton als „Wirtschafts-NATO“
bezeichnet werden, zur geplanten Abschaffung (!) des Bargeldes und
der bereits vollzogenen Abschaffung des Bankgeheimnisses („der
Bürger ist nackt“).
Sie
können diese Austritts-Broschüre zum Preis von €
4,80 plus Porto
gerne bestellen: ihu@a1.net oder Fr. Rauscher 02242 70516.
Die griechischen Schulden aus der Euro-“Rettungspolitik“ müssen nicht zurückgezahlt werden!
Auszug
aus dem neuesten Gutachten von Prof. Schachtschneider
Die
Finanzierung fremder Staaten verletzt das Vermögen der Bürger und
ist staatswidrig. Wer einen Staat finanziert, muß auch dessen
Politik bestimmen können. Die Politik eines fremden Staates zu
bestimmen, ist eine grobe Verletzung der Souveränität des
jeweiligen Staatsvolkes. Das betreibt die Euro-Rettungspolitik. Die
Griechen wehren sich dagegen, völlig zu Recht. Die Reformauflagen
sind rechts- und sittenwidrig und folglich nichtig. Sie verpflichten
die Griechen zu nichts. Die Schulden aus der Rettungspolitik sind
„odious“ und müssen daher nicht zurückgezahlt werden.
Das
ist die Kurzfassung des neuesten, 10-seitigen Gutachtens von Karl
Albrecht Schachtschneider, Univ.Prof. i.R. für öffentliches Recht
und Wirtschaftsrecht, mit dem Titel „Die
Staatsschulden Griechenlands“.
Allen, die hinter dem uns ständig von Politik und Medien
vorgetäuschten Trugbild die Wahrheit über die tatsächliche Lage
Griechenlands und die durchaus gangbaren Auswege daraus wissen
wollen, senden wir gerne dieses Gutachten zu. Sie können es auch von
unserer
Webseite www.eu-austritts-volksbegehren.at
herunterladen. Hier nur ein kurzer Auszug daraus:
....
Die stetige Haushaltshoheit eines Staates und damit das Budgetrecht
des Parlaments als Vertretungsorgan der Bürgerschaft
gehört zur uneinschränkbaren Souveränität und damit zum
zwingenden Völkerrecht im Sinne des Art. 53 WVRK. Eine äußere
Bindung an Reformvereinbarungen als „strengen Auflagen“ im Rahmen
von Kreditverträgen, die haushaltsrelevant sind, ist ein eklatanter
Verstoß gegen die politische Freiheit der Bürgerschaften als deren
Souveränität. Aber auch darüber hinaus ist die Politik Sache der
Bürgerschaft, vertreten durch deren Staatsorgane. Sie darf nicht von
äußeren Reformvorgaben gebunden werden, welche durch empfindliche
Sanktionen gesichert sind, nämlich die Verweigerung der Auszahlung
von Kredittranchen, auf die sich der Staat eingestellt hat. Diese
haben den Charakter der erpresserischen
Nötigung.
Das ist unabhängig davon, daß der hilfsbedürftige Staat die Hilfen
selbst erbeten und sich auf die Auflagen eingelassen hat. Die
Verknüpfung der Finanzhilfen mit den Reformauflagen macht gerade die
Sittenwidrigkeit aus, nämlich die erpresserische Nötigung, die
Ausnützung der Notlage, um einen Staat zur Änderung seiner
politischen Verfassung zu zwingen. Die Finanzhilfen sind das
anstößige Instrument der völkerrechtswidrigen
Intervention.
....
....
Die Nichtigkeit der Auflagen bedeutet nicht, daß Griechenland einen
Anspruch auf Finanzhilfen ohne Auflagen hat. Das Land muß ohne die
Finanzhilfen auskommen. Das ist auch denkbar einfach. Die Griechen
müssen nur die untragbare Mitgliedschaft
im Euroverbund beenden
und eine eigene Währung, die abwerten kann, einführen. Das
ermöglicht, jede Schuld zu tilgen, wenn auch mit gegebenenfalls
wertlosem Geld ihrer Notenbank. Sie hätten dann, im Zweifel nur
vorübergehend, Schwierigkeiten, sich am Finanzmarkt Kredite zu
verschaffen. Die braucht ein Volk auch nicht, wenn seine Verhältnisse
einigermaßen geordnet sind. Das wäre für die Griechen der Anlaß,
wenn nicht der Zwang, die Kleptokratie ihrer korrupten politischen
Klasse zu beenden. Ein
Volk muß aus eigener Kraft leben.
Die großen Griechen Platon und Aristoteles haben die Autarkie
als Voraussetzung der Politeia gelehrt. Noch besser wäre es, wenn
die Griechen sich aus der EU lösen, weil sie dann der Zwänge des
(EU-)Binnenmarktes ledig sind, der ihnen den Schutz ihrer Wirtschaft
unmöglich macht. Nach Rechtsprinzipien müssen die Griechen ohnehin
ohne fremde Finanzhilfen auskommen, weil die anderen Staaten zu der
staatsrelevanten Finanzhilfe überhaupt nicht berechtigt sind.
Griechenland ist jedoch ein geopolitisch und strategisch so wichtiges Land, daß alle Welt bemüht sein wird, Griechenland zu helfen, um dort Einfluß zu gewinnen. Das macht ja auch die EU, die zum militärischen und wirtschaftlichen Großraum der Vereinigten Staaten von Amerika gehört, aus keinem anderen Grunde.
Griechenland ist jedoch ein geopolitisch und strategisch so wichtiges Land, daß alle Welt bemüht sein wird, Griechenland zu helfen, um dort Einfluß zu gewinnen. Das macht ja auch die EU, die zum militärischen und wirtschaftlichen Großraum der Vereinigten Staaten von Amerika gehört, aus keinem anderen Grunde.
Quelle:
Wegwarte Juli 2015
Runiöse Freihandelsabkommen EU/USA vom EU-"Parlament" durchgewunken!
Wie
zu erwarten war: Nur wenige Tage nach
dem Volksbegehren, am 8. Juli 2015, hat
das sogenannte EU-Parlament mit ziemlich großer Mehrheit (61,5
Prozent)
für die Annahme der TTIP-,
CETA- und TiSA-Verträge der
EU mit den USA und Kanada gestimmt. Damit werden in den nächsten
Jahren Billigst-Ramsch-Produkte aus den USA und Kanada, die mit weit
niedrigeren Sozial- und Umweltstandards hergestellt werden als bei
uns, die EU-Märkte überschwemmen und damit die heimische
(Noch-)Qualitätsproduktion in der Landwirtschaft, im Gewerbe und
auch in der Industrie -soweit überhaupt noch vorhanden - zugrunde
richten. Denn Genmanipulation, Hormon-
und Chlor“behandlung“ sowie
Lohndumping müssen bei den Produkten aus den USA und Kanada nicht
gekennzeichnet
werden, da deren weltweiter Handel ja „frei“ bleiben soll!
Wie
wir schon während der Volksbegehrens-Kampagne thematisierten: nur
der Austritt aus dieser US-hörigen EU
kann Österreich vor den verheerenden Folgen dieser unseligen
„Freihandels“-Verträge
bewahren! Immerhin
haben die EU-Abgeordneten der FPÖ (geschlossen), der Grünen
(geschlossen)
und auch der SPÖ (mit einer Enthaltung)
im EU-“Parlament“ gegen
die Annahme dieser Verträge gestimmt. Wenn diese Stimmabgabe mehr
war als nur „Ergebniskosmetik“,
haben diese Parteien
bei der Behandlung des EU-Austritts-Volksbegehrens im
österreichischen Parlament im Herbst alle Möglichkeiten, einen
gemeinsamen Antrag auf Volksabstimmung über den EU-Austritt zu
beschließen! Zusammen haben sie die nötige Mehrheit dafür. ÖVP
und NEOS stimmten geschlossen für
die Annahme dieser für Österreichs Volkswirtschaft ruinösen
Verträge....
(Quelle: Wegwarte Juli 2015)
(Quelle: Wegwarte Juli 2015)
Zum Fahrplan im Parlament
Die
Arbeit für die Volksabstimmung beginnt jetzt erst so richtig und ist
noch ein weiter Weg!
Für
die offizielle Behandlung des Volksbegehrens gelten dabei folgende
Fristenläufe:
Ende August wird das Volksbegehren vom Innenministerium dem
Nationalratspräsidium zugeleitet, das es an einen entspr. Ausschuß
verweisen wird. Die Beratungen in diesem Ausschuß inkl. einer
Expertenanhörung,
zu der auch wir Experten beiziehen können, müssen binnen
vier Monaten
nach der Zuleitung des Volksbegehrens an das Parlament abgeschlossen
sein. Diese Frist beinhaltet auch eine offizielle Berichterstattung
im Plenum des Nationalrats, das natürlich öffentlich zugängig ist.
Wir werden die WEGWARTE-Leser in unserer nächsten Ausgabe über
diese Termine im Detail informieren.
(Quelle: Wegwarte Juli 2015)
(Quelle: Wegwarte Juli 2015)
Gründe für den Austritt Österreichs aus der Europäischen Union:
Da gibt es eine ganze Reihe, die wichtigsten sind folgende:
1. Die Unfreiheit und das massive Demokratiedefizit. Wir haben im eigenen Land nichts mehr zu reden, über 80 % aller für uns geltenden Gesetze (vor allem die wichtigen) werden von nicht gewählten Kommissaren in "Brüssel" beschlossen, das sogenannte "EU-Parlament" hat keine Gesetzgebungsbefugnis. In der EU gibt es keine Gewaltenteilung, was das wichtigste Kriterium jeder Demokratie wäre.
2. Die enorme wirtschaftliche Abwärtsentwicklung. Österreich hat derzeit eine Rekordarbeitslosigkeit (die höchste seit 1945) und eine Rekordverschuldung. Die Kaufkraft der Bevölkerung ist seit der Einführung des Euro - in nur 13 Jahren - um fast 50 % (!) gesunken, was einer Enteignung der Arbeitseinkommen und Spareinlagen gleichkommt. Der jährliche EU-Mitgliedsbeitrag Österreichs beträgt dzt. netto (also bereits nach Abzug der Rückflüsse aus "Brüssel") über eine Milliarde Euro, die sogenannten EU-"Förderungen" sind nur ein Reklametrick, in Wahrheit fördert Österreich seit 1995 (dem Jahr unseres Beitritts) die EU und nicht umgekehrt. Für ESM und EFSF, die Instrumente der sogenannten "Euro-Rettung", die de facto eine EU-weite Bankenrettung auf Steuerzahler's Kosten darstellt, muß die Republik Österreich im Budget 48,2 Milliarden Euro kurzfristig zur Verfügung halten, die jederzeit von anderen Mitgliedstaaten abgerufen werden können (z.B. dzt. Griechenland). Diesen enormen Betrag hätte Österreich beim Austritt aus der EU, der auch den Austritt aus dem Euro einschließt, sofort wieder zur Verfügung. Die Wiedereinführung unserer eigenen, nationalen Währung, des österreichischen Schilling, ist für viele Bürger ein starker Grund für den Willen zum Austritt aus der EU.
3. Der Verlust der Neutralität. Als EU-Mitglied ist Österreich Teil der "Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik" der EU und kann daher keine wirkliche Neutralitätspolitik mehr wahrnehmen. 25 der 28 Mitgliedstaaten der EU, vor allem die großen, sind gleichzeitig Mitglied der NATO, die sich von einem Verteidigungsbündnis zu einem Angriffsbündnis gewandelt hat - siehe deren Beteiligung an den Kriegen gegen den Irak, Afghanistan, Libanon, Serbien, Kosovo usw. Dzt. werden Massen an Panzern und Kriegsmaterial aller Art durch das angeblich neutrale Österreich transportiert für eine offensichtliche Mobilmachung gegen Rußland im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine. Die in der österreichischen Bundesverfassung verankerte "immerwährende Neutralität" kann nur durch den Austritt aus der EU wieder glaubhaft nach innen und außen hin gelebt werden - ein wesentliches Ziel der EU-Austritts-Bewegung.
Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens,
im Namen des überparteilichen Personenkomitees.
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