Montag, 21. September 2015

Bericht über die erste Parlaments"sitzung" zum Volksbegehren am 16.9.



Zur aktuellen Vorgeschichte: bei der Sitzung der Bundeswahlbehörde, an der Renate Zittmayr und ich teilnehmen konnten, im großen Sitzungssaal des Innenministeriums am 22. Juli wurde das "amtliche Endergebnis des Volksbegehrens" mit 261.056 Stimmen festgestellt. Danach mußte seitens der Behörden die vierwöchige Anfechtungsfrist dieses Ergebnisses beim VfGH abgewartet werden (es wurde nicht angefochten / berechtigt dazu wären zB. u.a.  die Parlamentsparteien gewesen). Am 26. August wurde das Volksbegehren dann nach Ablauf dieser Frist offiziell vom Innenministerium dem Nationalratspräsidium zugeleitet;  von diesem wurde es  dem  wichtigsten Ausschuß des Parlaments, dem Verfassungsausschuß,  zur inhaltlichen Beratung zugewiesen.

Dieser hat nun in seiner Sitzung vom 16. September im Plenarsaal des Bundesrates, bei der Renate Zittmayr, Dr. Franz-Joseph Plank und ich teilnehmen konnten, das Volksbegehren "formal in Verhandlungsbeginn" genommen, um die dafür vorgeschriebene vierwöchige Frist nach Zuleitung an den Nationalrat einzuhalten. Dabei erfolgte aber keinerlei inhaltliche Erörterung, was vorauszusehen war, sondern nur eine Vertagung auf die dann tatsächlichen, vorgesehenen zwei inhaltlichen Sitzungen zum Volksbegehren; die  zweite wird dann  die öffentliche Experten-Anhörung sein. Die Termine dieser beiden Sitzungen werden dem Vernehmen nach zwischen den Klubsekretären ausgehandelt und festgelegt und uns dann mitgeteilt. Sobald wir diese wissen, informieren wir Euch/Sie weiter. 

Freitag, 18. September 2015

Beratungen über EU-Austritts-Volksbegehren formal aufgenommen


Aufgenommen hat der Verfassungsausschuss heute auch die Beratungen über das EU-Austritts-Volksbegehren (781 d.B.). Dessen InitiatorInnen üben scharfe Kritik an der EU und haben sich eine Volksabstimmung über einen Austritt Österreichs aus der Europäischen Union zum Ziel gesetzt. Die Abgeordneten wollen sich in zwei eigenen Sitzungen mit dem Anliegen befassen, bis spätestens 7. Februar muss der Verfassungsausschuss dem Nationalrat über das Ergebnis der Beratungen berichten. Insgesamt haben 261.056 ÖsterreicherInnen -4,12% der Wahlberechtigten - das Volksbegehren unterzeichnet.
Zum Auftakt der Beratungen waren auch Inge Rauscher als Bevollmächtigte des Volksbegehrens und ihre StellvertreterInnen Renate Zittmayr und Franz-Joseph Plank geladen. Rauscher hielt fest, sie gehe davon aus, dass zum Volksbegehren eine öffentliche Experten-Anhörung abgehalten wird. (Schluss) gs/sox

Mittwoch, 9. September 2015

Werbung für EU-Volksabstimmung machen:








 Einer der neuen, sehr aktiven Wiener Mitarbeiter hat die von Johann Grünangerl aus Hallein erfundene, prima und weithin sichtbare Werbemöglichkeit am eigenen  Autodach "abgekupfert" und für den Schwerpunkt, der uns noch länger "treu" bleiben wird, adaptiert - siehe Fotos.

Damit kann unser Thema auf kostengünstige und wirksame Weise weiter präsent bleiben; man braucht dazu nur den allen zugeschickten neuen Aufkleber in einem Kopierladen (oder einer Druckerei) entspr. vergrößern und am Dach - wie abgebildet (beidseitig) stehend befestigen.
Man muß ja nicht unbedingt immer damit herumfahren, aber immer wieder mal zumindest für einige Stunden, vorzugsweise in Stadtzentren, wo man von vielen gesehen wird. Die Vorrichtung kann ja leicht auf- und abgebaut werden.

Je rascher möglichst viele damit herumfahren, desto größer die Wirkung - gerade im Hinblick auf die parlamentarische Behandlung des Volksbegehrens, die ja vor kurzem begonnen hat und bis Jahresende dauern wird. Wir werden das auch in der nächsten WEGWARTE (voraussichtlich im Oktober) bewerben, aber die Aktion könnte ja möglichst "gleich" starten.... Wird sicher Nachahmer finden! U.a. könnte dann vor den entspr. Sitzungstagen im Parlament eine Art "Autocorso" rund ums Parlament, auf der Ringstraße, am Gürtel etc. stattfinden. Aber bis dahin müßten das "Dachposter" eben schon viele einsatzbereit und erprobt haben!

EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN wurde dem Nationalrat zugeleitet


Parlamentarische Behandlungsphase beginnt


Zeiselmauer (OTS) - Am 20. August 2015 wurde das überparteiliche EU-Austritts-Volksbegehren durch das Innenministerium offiziell dem Nationalratspräsidium zugeleitet und es beginnen die gesetzlich vorgeschriebenen Termine der parlamentarischen Behandlung dieses von mehr als einer Viertelmillion Österreicherinnen und Österreichern - genau 261.056 - unterstützten Anliegens: Binnen vier Monaten ab dem 20.08. müssen dazu mehrere Sitzungen auf Ausschußebene (voraussichtlich im Verfassungsausschuß) erfolgen, eine öffentliche Experten-Anhörung zum EU-Austritt, bei der auch Experten der Volksbegehrens-Initiatoren geladen werden müssen, sowie eine Generaldebatte darüber im Plenum des Nationalrats. Bei dieser haben alle Fraktionen das Recht und die Möglichkeit, eine für die Regierung verbindliche Volksabstimmung über den Austritt Österreichs aus der Europäischen Union zu beschließen.

Volksabstimmung rechtens!

Der kürzlich von manchen Politikern und Medien erweckte Eindruck, daß Volksbegehren nicht mehr zu Volksabstimmungen führen könnten, ist unrichtig! Auf parlamentarischer Ebene "begraben" wurde lediglich das sogenannte "Demokratiepaket", mit dem massive Themeneinschränkungen hätten eingeführt werden sollen. Vorgesehen waren "zwei Klassen" von Volksbegehren: Solche, die zu (unverbindlichen) Volksbefragungen führen hätten können, und solche bei denen sogar das von vornherein ausgeschlossen gewesen wäre - z.B. bei allen Themen, welche EU-Recht betreffen, also bei über 80% der gesamten, für das Alltagsleben der Bürger geltenden Gesetzgebung…!
Dazu die Initiatorin und Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens, Inge Rauscher: "Als Teil der Demokratie- und Bürgerrechtsbewegung Österreichs begrüßen wir ausdrücklich, daß dieses geplant gewesene (Un-)Demokratiepaket nun nicht in Kraft treten wird, da es beträchtliche Verschlechterungen (anstatt wie behauptet Verbesserungen) zur Folge gehabt hätte. Beim nunmehr weiter bestehenden Volksbegehrensgesetz gibt es zumindest keine undemokratischen Themeneinschränkungen und auch keine gesetzliche Handhabe, für die Regierung verbindliche Volksabstimmungen über Volksbegehren auszuschließen. Allerdings sind wir noch Lichtjahre von einer tatsächlich direkten Demokratie wie etwa in der Schweiz entfernt, wo ja Volksbegehren ab 100.000 Unterstützern automatisch einer verbindlichen Volksabstimmung zugeführt werden müssen. In Österreich verlangen nun 261.056 behördlich nachgewiesene Unterstützer eine solche über den Austritt aus der EU. Da diese aus allen Partei-`Lagern` - inklusive den Nichtwählern - stammen, werden auch alle Parteien daran gemessen werden, ob sie diesen unmißverständlichen `Gesetzesantrag` des Volkes ernstnehmen oder eben nicht!"
"Dann müßten nämlich Österreichs Steuerzahler nicht mehr für monströse Bankenrettungspakete wie dzt. in Griechenland arbeiten und die bedrohlichen volkswirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und Tierschutz-Folgen der geheim verhandelten Freihandelsabkommen der EU mit den USA und Kanada (TTIP, CETA und TiSA) würden Österreich nicht betreffen, da nicht mehr Vertragspartner, um nur zwei von vielen Argumenten für den EU-Austritt anzuführen", so Inge Rauscher abschließend.
Rückfragehinweis:
   Renate Zittmayr, 0664-4251935
   Helmut Schramm, eu-nein@gmx.at
   Mitglieder im überparteilichen Personenkomitee
   www.volksbegehren-eu-austritt.at

Freitag, 7. August 2015

O f f e n e r B r i e f an den Generalintendanten des Österreichischen Rundfunks (ORF), Hrn. Dr. Alexander WRABETZ,


p.A. ORF-Zentrum, 1130 Wien, Würzburgg. 30
per E-mail sowie per eingeschriebener Briefpost vom 7. August 2015

Betrifft: KRASSE INFORMATIONS-UNTERDRÜCKUNG BEIM
EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN

Gesamt-Sendezeit dafür im Fernsehen: zweimal 1,2 Minuten!

Sehr geehrter Herr Generalintendant!

Viele Bürger registrierten mit Empörung die fast 100-prozentige NICHT-Information des ORF über das überparteiliche EU-Austritts-Volksbegehren und dessen öffentlicher EINTRAGUNGSWOCHE vom 24. Juni bis 1. Juli dieses Jahres. Im ORF-Fernsehen wurden in den fünfeinhalb Monaten seit der Genehmigung des Volksbegehrens durch das Innenministerium am 7. Jänner bis zur genannten Eintragungswoche insgesamt nur zweimal 1,2 Stunden ? - Nein, 1,2 MINUTEN - an "Information" zum Volksbegehren gesendet. Und dies trotz insgesamt über die Monate verteilt zwölf (!) Pressekonferenzen des Personenkomitees mit ausführlichen Informationen und fachlich fundierten Unterlagen zum EU-Austritt, zu denen der ORF nachweislich immer eingeladen, bei nur zwei davon auch mit Kamerateam anwesend war, dabei jeweils etwa eine Stunde lang aufgenommen, aber nicht einmal das gesendet hat.

Beim "Bildungsvolksbegehren" von Dr. Hannes Androsch hingegen wurden im ORF durch Monate hindurch viele Interviews und Gesprächsrunden mit den Initiatoren gesendet und darüber ausführlich informiert. Welche Gründe hat dieses krasse Informations-Ungleichgewicht bei ein- und demselben direkt-demokratischen Instrument, nämlich dem Volksbegehren? Sind Volksbegehren von Großindustriellen und Multimillionären dem öffentlich-rechtlichen Österreichischen Rundfunk, aus Zwangsgebühren österreichischer Staatsbürger finanziert, weniger wert als solche, die von eben diesen "normalen" Bürgern organisiert und getragen werden? Dies sollte ja der eigentliche Sinn von Volksbegehren sein....

Oder hängt das Totschweigen des EU-Austritts-Volksbegehrens mit dem vielen Bürgern kaum bekannten § 4 des Bundesgesetzes über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz) zusammen, der wie folgt lautet:

§ 4 Absatz 1: DerÖsterreichische Rundfunk hat durch die Gesamtheit seiner gemäß § 3 verbreiteten Programme und Angebote zu sorgen für:
Abs. 4: die Förderung des Verständnisses für die europäische Integration.

Diese Gesetzespassage steht in eindeutigem Widerspruch zu den gesetzlich festgelegten Gesamt-Aufgaben des ORF, wie u.a. aus folgenden Passagen ersichtlich:

§ 1 (3) Der ORF hat bei der Erfüllung seines Auftrags .... die Sicherung der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, der Berücksichtigung der Meinungsvielfalt und der Ausgewogenheit der Programme .... zu gewährleisten.

Im öffentlich-rechtlichen Kernauftrag § 4 heißt es in Absatz 2: ".... hat der ORF ein differenziertes Gesamtprogramm von Information, Kultur, Unterhaltung und Sport für alle anzubieten. Das Angebot hat sich an der Vielfalt der Interessen aller Hörer und Seher zu orientieren und sie ausgewogen zu berücksichtigen. Die Anteile am Gesamtprogramm haben in einem angemessenen Verhältnis zueinander zu stehen.

Bei den zu beachtenden Programmgrundsätzen (§ 10) heißt es in Absatz 5: Die Information hat umfassend, unabhängig, unparteilich und objektiv zu sein. ..... Und in Absatz 6: Die Vielfalt der im öffentlichen Leben vertretenen Meinungen ist angemessen zu berücksichtigen. ....

Daß es sich beim EU-Austritts-Volksbegehren um eine im öffentlichen Leben vertretene Meinung handelt, wurde schon durch die am 17.12.2014 erfolgte Einreichung der gesetzlich geforderten, fast zehntausend behördlich bestätigten Unterstützungs-Erklärungen im Innenministerium ersichtlich, dann natürlich durch die am 7.1.2015 erfolgte Genehmigung des Volksbegehrens durch das Innenministerium, und erst recht durch das am 1.7.2015 vom Innenministerium bekanntgegebene Ergebnis der öffentlichen Eintragungswoche: mehr als eine Viertelmillion Unterschriften - genau 261.159 - für den Austritt der Republik Österreich aus der EU! Über alle diese Termine wurde der ORF von uns im Detail informiert.

Mit der eklatant gleichheitswidrigen Vorgangsweise in bezug auf die Information über das Androsch-Volksbegehren und die Nicht-Information über das EU-Austritts-Volksbegehren hat der ORF wesentlich dazu beigetragen, daß mindestens ein Drittel, wenn nicht die Hälfte aller Österreicher und Österreicherinnen gar nicht erfahren konnte, daß es das EU-Austritts-Volksbegehren überhaupt gab. Viele Bürger fragen sich nun, ob genau das die (undemokratische) Absicht dabei war?!

Wir sehen Ihrer Stellungnahme mit Interesse entgegen und verbleiben bis dahin

mit vorzüglicher Hochachtung

Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens,
im Namen des überpareteilichen Personenkomitees.

p.A. 3424 Zeiselmauer, Hageng. 5, Tel. 02242/70516, ihu@a1.net
www.eu-austritts-volksbegehren.at

Mittwoch, 5. August 2015

Gründe für den Austritt Österreichs aus der Europäischen Union:



1. Die Unfreiheit und das massive Demokratiedefizit
Wir haben im eigenen Land nichts mehr zu reden, über 80 % aller für uns geltenden Gesetze (vor allem die wichtigen) werden von nicht gewählten Kommissaren in "Brüssel" beschlossen, das sogenannte "EU-Parlament" hat keine Gesetzgebungsbefugnis. In der EU gibt es keine Gewaltenteilung, was das wichtigste Kriterium jeder Demokratie wäre.

2. Die enorme wirtschaftliche Abwärtsentwicklung
Österreich hat derzeit eine Rekordarbeitslosigkeit (die höchste seit 1945) und eine Rekordverschuldung. Die Kaufkraft der Bevölkerung ist seit der Einführung des Euro - in nur 13 Jahren - um fast 50 % (!) gesunken, was einer Enteignung der Arbeitseinkommen und Spareinlagen gleichkommt.  Der jährliche EU-Mitgliedsbeitrag Österreichs beträgt dzt. netto (also bereits nach Abzug der Rückflüsse aus "Brüssel") über eine Milliarde Euro, die sogenannten EU-"Förderungen" sind nur ein Reklametrick, in Wahrheit fördert Österreich seit 1995 (dem Jahr unseres Beitritts) die EU und nicht umgekehrt. Für ESM und EFSF,  die Instrumente der sogenannten "Euro-Rettung", die de facto eine EU-weite Bankenrettung auf Steuerzahler's Kosten darstellt, muß die Republik Österreich im Budget 48,2 Milliarden Euro kurzfristig zur Verfügung halten, die jederzeit von anderen Mitgliedstaaten abgerufen werden können (z.B. dzt. Griechenland). Diesen enormen Betrag hätte Österreich beim Austritt aus der EU, der auch den Austritt aus dem Euro einschließt, sofort wieder zur Verfügung. Die Wiedereinführung unserer eigenen, nationalen Währung, des österreichischen Schilling, ist für viele Bürger ein starker Grund für den Willen zum Austritt aus der EU.

3. Der Verlust der Neutralität
Als EU-Mitglied ist Österreich Teil der "Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik" der EU und kann daher keine wirkliche Neutralitätspolitik mehr wahrnehmen. 25 der 28 Mitgliedstaaten der EU, vor allem die großen, sind gleichzeitig Mitglied der NATO, die sich von einem Verteidigungsbündnis zu einem Angriffsbündnis gewandelt hat - siehe deren Beteiligung an den Kriegen gegen den Irak, Afghanistan, Libanon, Serbien, Kosovo usw. Dzt. werden Massen an Panzern und Kriegsmaterial aller Art durch das angeblich neutrale Österreich transportiert für eine offensichtliche Mobilmachung gegen Rußland im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine. Die in der österreichischen Bundesverfassung verankerte "immerwährende Neutralität" kann nur durch den Austritt aus der EU wieder glaubhaft nach innen und außen hin gelebt werden - ein wesentliches Ziel der EU-Austritts-Bewegung.
Herzliche Grüße aus OÖ Renate Zittmayr

Begründung EU-Austritts-Volksabstimmung


Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
"Der Nationalrat möge den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen
Union mit Bundesverfassungsgesetz, welches einer Volksabstimmung zu unterziehen
ist, beschließen."